Recht und Würde des Menschen hängen eng zusammen. Menschen, denen der Zugang zum Recht verwehrt wird, werden entwürdigt. Sklaven haben keine Rechte, die sie einklagen können. Oder: Menschen haben als Individuen weniger Rechte als andere, so Frauen weniger als Männer, Herrscher mehr als alle anderen. Mit Sonderrechten sind immer auch Erhebungen verbunden, die dann immer stärker auch von anderen als Erniedrigung empfunden wurden (z.B. die Magna Charta reduzierte auf Drängen des Adels die Macht des Königs).
Recht soll Ordnung in einer Gesellschaft herstellen. Hat also mit Gerechtigkeit und Würde nicht unbedingt etwas zu tun. Dann kommt etwas hinzu:
Recht und Würde hängen sehr eng zusammen. Damit auch Gerechtigkeit. Aber Recht und Gerechtigkeit müssen nicht kompatibel sein. Das Recht ist in Rechtsstaaten fixiert – gilt freilich nicht für alle Zeit, sondern ist gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen. Die Frage stellt sich dann immer wieder: Wann wird Recht zu Unrecht (z.B. darf ein Gesetz die Tötung von Menschen erlauben – ist es dann noch Recht)? Recht soll auch um der Gesellschaft Willen Selbstjustiz verhindern. Das heißt, es muss so gestaltet sein, dass es Spannungen innerhalb einer Gesellschaft abfedert und sie nicht forciert. Recht ist gleichermaßen jedoch mit Mächten verbunden, die es auch trotz möglicher Widerstände durchsetzen kann und muss. Es muss freilich von möglichst vielen Menschen einer Gesellschaft als eine Größe empfunden werden, die Gerechtigkeit so gut es geht durchsetzt.
Gerechtigkeit ist von vielen Faktoren abhängig. Recht sollte der Gerechtigkeit angenähert werden, aber da das Empfinden von Gerechtigkeit subjektiv ist, kann es nur Annäherungen geben. Gerechtigkeit ist auch nicht gleichzusetzen mit Gleichheit. Denn auch Gleichbehandlung aller Menschen kann ungerecht sein. Aber das Ziel des Rechts muss Gleichheit im Sinn von Gleichbehandlung sein. (2021)